AGB für den Bereich Dienstleistungen und Service

Info-Bit Software Solutions
Janes Lenz
Waldkatzenbacherstr. 15
69429 Waldbrunn
Tel.: 01805/55 49 47
Telefax: 06274/95 99 791
E-Mail: mail@info-bit.org
Internet: www.info-bit.org

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Info-Bit Software Solutions (IT-Dienstleistungen)

Präambel

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bereich IT Dienstleistung, insbesondere Fernwartung, IT Monitoring, Cloud Backup, E-Mail Archivierung, SaaS Lizenzen, IBSS Servicecard und Hardwarereparaturen der Firma Info-Bit Software Solutions nachfolgend in Kurzform „ Firma“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Firma nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 1 Auftragsumfang / Auftragsinhalt

1. Die Firma erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich Fernwartung, IT Monitoring, Cloud Backup, E-Mail-Archivierung, Vertrieb von Lizenzen (SaaS, WaaS, Mietkauf und Leasing), IBSS Servicecard, Installationen, Datenübertragungen, Hardwarereparaturen und Hardwareverkauf. Gegenstand des konkreten Auftrags ist die jeweils vereinbarte Dienstleistung, welche im Angebot näher bezeichnet wird, sowie die Vermittlung entsprechender Lizenzangebote.

2. Ergänzend zu den einzelnen Services wird der Kunde hiermit darauf hingewiesen, dass z. B. beim IT Monitoring, die Grundlage für die Funktionalität die Verbindung zwischen dem Softwareagent (installiert auf dem Kundengerät) und dem Verwaltungsserver des Softwareherstellers ist. Besteht für einen zusammenhängenden Zeitrahmen von 160 Tagen keine Verbindung (z. B. das Gerät wird nicht eingeschaltet, keine Internetverbindung etc.), wird das Gerät aus dem Dashboard entfernt, dadurch kann der Kunde den Service nicht mehr nutzen.

Ebenfalls verhält es sich so beim Cloud Backup, allerdings sind es hier nur 28 Tage, bis das letzte Backup unwiederbringlich gelöscht wird.

Dies ist nicht der Fall, bucht der Kunde die Funktionalität „Archiv“ hinzu. Wird der Service gekündigt, stehen nach Vertragsende keine Backups mehr zur Verfügung. Der Kunde ist selbständig dafür verantwortlich sich das Backup rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern.

Bei der E-Mail-Archivierung verhält es sich so, dass wird dieser Service gekündigt, sich der Kunde entscheiden kann, ob er der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nachkommen möchte. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Archiv gelöscht. Sollte das der Fall sein, bleibt das Archiv 10 Jahre lang bestehen. Der Kunde muss hierfür jedoch eine entsprechende Gebühr pro Monat, pro Postfach und pro 25 GB entrichten. Dies kann er ggf. auch per Einmalzahlung tätigen. Näheres wird einzelvertraglich geregelt.

Zu den Lizenzen ist mitzuteilen, dass es notwendig ist zu erwähnen, dass der Kunde bei Kauf eines Office Abonnements den MCAS (Microsoft Cloud Agreement) zustimmen muss.

Bei der Servicecard verhält es sich so, dass nicht genutzte Leistungen nach Ablauf eines Vertragsjahres verfallen.

§ 2 Vertragsschluss

1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag zwischen der Firma und dem Kunden grundsätzlich durch schriftliche Vereinbarung zustande. Durch Gegenzeichnung durch den Kunden der schriftlichen Vereinbarung, wird der zugrunde liegende Auftrag bestätigt.

2. Die Angebote der Firma sind freibleibend und unverbindlich.

3. Jede Änderung und /oder Ergänzung des Vertrages und / oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

4. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die gestalterische Freiheit der Firma an.
Die Firma kann sich für ihre Dienste Dritter bedienen und auf deren Unterstützung nach eigenem Ermessen zurückgreifen. Ein Recht auf Leistungserbringung nur durch die Firma selbst steht dem Kunden nicht zu.

§ 3 Urheber- / und Nutzungsrechte

1. Die Firma räumt dem Kunden das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Dienstleistung zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die gem. § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschuldeten Vergütung vollständig an die Firma entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB) bzw. die laufenden Kosten entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der gem. § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Firma.
An geeigneten Stellen besteht die Möglichkeit für die Firma Hinweise auf die Urheberstellung der Firma aufzunehmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise, ohne die Zustimmung der Firma zu entfernen.

2. Die Firma darf den Kunden auf ihrer Website und in anderer Form und Weise als Referenzauftraggeber nennen.

3. Alle Entwürfe, Grafiken, Skizzen, Softwarelösungen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Firma insbesondere die Ansprüche aus §§ 69 a ff, 87 a ff, 97 ff UrhG zu.

4. Ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Firma dürfen Entwürfe und Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Firma, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe zu verlangen.

5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und / oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Firma.

6. Über den Umfang der Nutzung steht der Firma ein Auskunftsanspruch zu.

§ 4 Eigentum

Von der Firma mit dem Zweck erstellte Vorlagen, Dateien, Ausdrucke und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, Reinzeichnungsdateien und ähnliches), die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Firma. Eine Herausgabe- und Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Wünscht der Kunde die Herausgabe ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Der Firma steht für ihre Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihr ausgebesserten beweglichen Sachen des Kunden zu, wenn sie zum Zwecke der Ausbesserung/ Reparatur in seinen Besitz gelangt sind.

Der Firma steht ebenfalls nach vorheriger Ankündigung und Androhung einer angemessenen Abholfrist das Recht zu die zum Zwecke der Ausbesserung/ Reparatur in seinem Besitz befindliche Sache zu vernichten, bzw. auf Kosten des Kunden zu entsorgen. Eine darüber hinaus bestehende Aufbewahrungspflicht gibt es nicht.

§ 5 Vergütung / Zahlungsbedingungen

1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Die Abrechnung erfolgt je nach Art der Tätigkeit und Einsatz des Produktes gem. einzelvertraglicher Regelung in Form von Stundenhonorar bzw. Pauschalen. Genauere Angaben ergeben sich aus der jeweils einzelvertraglich vereinbarten Vereinbarung sowie aus der dem jeweiligen Vertrag zugehörigen Preisliste über einzelne Pauschalen, Kosten, Anfahrtskosten etc. Für den Fall, dass vertraglich Nichts oder nichts Anderes geregelt ist, werden Zahlungen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Anfallende Fremdkosten sind vom Kunden selbst zu tragen und werden diesem entweder im Voraus von der Firma in Rechnung gestellt oder diese werden direkt über den Drittanbieter dem Kunden in Rechnung gestellt.

2. Befindet sich der Kunde mit zwei Abschlagszahlungen/ Ratenzahlungen in Verzug, so kann die Firma den Gesamtbetrag auf einmal in Rechnung stellen und sich vorbehalten die Dienste zu stoppen bzw. zu löschen/ die Domains zu kündigen und Backups zu löschen. Sollte der Firma durch dieses Verhalten ein Schaden entstehen, so hat der Kunde diesen zu ersetzen. Er erhält sodann eine Abschlussrechnung bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.

3. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung der Leistungen der Firma getroffen und ist die Erbringung der Leistung den Umständen nach nur gegen Entgelt zu erwarten, hat der Kunde die für diese Leistung üblichen Vergütungssätze zu entrichten. Die Vergütung ist mit der Abnahme der Leistung fällig.

4. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Wird die vertraglich geschuldete Leistung in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei der Abnahme des Teils fällig. Die Höhe der Teilvergütung, so wie die Anzahl der einzelnen Teile wird gesondert vertraglich geregelt.

6. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und / oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Firma alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Firma von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

7. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

§ 6 Geheimhaltungspflicht der Firma

Die Firma ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

§ 7 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt der Firma vor Beginn des Auftrages alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Firma sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

2. Kosten, die der Firma, durch die nicht rechtzeitige Überbringung der benötigten Daten und Unterlagen durch den Kunden entstehen, werden von der Firma gesondert in Rechnung gestellt.

§ 8 Haftung

1. Die Firma haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern dies nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der der Firma zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch die Firma erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Firma ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Firma von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Firma auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahme mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Firma beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden zu erfolgen. Erachtet die Firma für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Kunden die Kosten hierfür der Kunde.

4. Die Firma haftet in keinem Fall wegen der in der Werbemaßnahme enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Firma haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

5. Je nach Schadensereignis ist die Haftung der Firma für Schadens- und Aufwendungsersatz insgesamt höchstens bis zu einem Betrag von EUR 3.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall und bis zu einem Betrag von EUR 3.000.000,00 je Versicherungsjahr beschränkt.

§ 9 Kündigung

1. Die jeweiligen Verträge sind innerhalb der laufenden Mindestvertragslaufzeit für beide Seiten nicht ordentlich kündbar. Der einzelne Vertrag regelt diesbezüglich die Einzelheiten. Ebenso werden die Verlängerungsoptionen ebenfalls einzelvertraglich geregelt.

2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

3. Keinen wichtigen Grund in diesem Sinne stellt die geringfügige Preisänderung während der Laufzeit dar. Diese rechtfertigt keine fristlose Kündigung von Seiten des Kunden.

4. Sofern der jeweilige Vertrag / Auftrag keine Mindestvertragslaufzeit vorsieht oder kein dauerhaftes Schuldverhältnis darstellt, so gelten die jeweils einzelvertraglichen Regelungen.

5. Nach Beendigung des Vertrages erhält die Firma die Berechtigung die Backups zu löschen, sowie die Berechtigung keine weiteren Vertragspflichten mehr zu erfüllen. Der IT-Monitoring Agent kann bei Bedarf kostenpflichtig vom Kundengerät deinstalliert werden. Die hier zum Einsatz kommende Fernwartung ist kostenpflichtig. Falls der Kunde dies nicht wünscht, verbleibt die Software auf dem Kundengerät, erhält jedoch keine Befehle mehr bzw. kann nichts mehr steuern. Nähere Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag zwischen der Firma und dem Kunden.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist der Betriebssitz der Firma. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mosbach/ Baden.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Kann eine solche Vertragsanpassung nicht übereinstimmend erfolgen, dann richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

Waldbrunn, 01.05.2020

AGB für den Bereich Telekommunikation

Info-Bit Software Solutions
Janes Lenz
Waldkatzenbacherstr. 15
69429 Waldbrunn
Tel.: 01805/55 49 47
Telefax: 06274/95 99 791
E-Mail: mail@info-bit.org
Internet: www.info-bit.org

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Info-Bit Software Solutions (Dienstleistungen Telekommunikation)

Präambel

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bereich Dienstleistung, Vertragsvermittlung / Beratung und Telekommunikation der Firma Info-Bit Software Solutions nachfolgend in Kurzform „Firma“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Firma nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 1 Auftragsumfang / Auftragsinhalt

Die Firma erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich Telekommunikation. Die Firma ist hier im Rahmen der Vertragsvermittlung / Beratung tätig. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Angebot bezeichnete Tätigkeit bzw. Beratungstätigkeit und/ oder laufende Dienstleistung, sowie die Vermittlung entsprechender Telekommunikationsangebote und der Verkauf von Hard- und Software.
Weiter ist die Firma im Bereich Beratung, Verkauf und IT-Services tätig. Gegenstand des konkreten Auftrags ist ebenfalls die jeweils vereinbarte Dienstleistung, welche im Angebot näher bezeichnet wird.

§ 2 Vertragsschluss

1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag zwischen der Firma und dem Kunden grundsätzlich durch schriftliche Vereinbarung zustande. Durch Gegenzeichnung durch den Kunden der schriftlichen Vereinbarung, wird der zugrunde liegende Auftrag bestätigt.

2. Die Angebote der Firma sind freibleibend und unverbindlich.

3. Jede Änderung und /oder Ergänzung des Vertrages und / oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

4. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die gestalterische Freiheit der Firma an. Die Firma kann sich für ihre Dienste Dritter bedienen und auf deren Unterstützung nach eigenem Ermessen zurückgreifen. Ein Recht auf Leistungserbringung nur durch die Firma selbst steht dem Kunden nicht zu.

§ 3 Urheber- / und Nutzungsrechte

1. Die Firma räumt dem Kunden das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Dienstleistung zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die gem. § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschuldeten Vergütung vollständig an die Firma entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB) bzw. die laufenden Kosten entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der gem. § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Firma.
An geeigneten Stellen besteht die Möglichkeit für die Firma Hinweise auf die Urheberstellung der Firma aufzunehmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise, ohne die Zustimmung der Firma zu entfernen.

2. Die Firma darf den Kunden auf ihrer Website und in anderer Form und Weise als Referenzauftraggeber nennen.

3. Alle Entwürfe, Grafiken, Skizzen, Softwarelösungen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Firma insbesondere die Ansprüche aus §§ 69 a ff, 87 a ff, 97 ff UrhG zu.

4. Ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Firma dürfen Entwürfe und Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Firma, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe zu verlangen.
5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und / oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Firma.
6. Über den Umfang der Nutzung steht der Firma ein Auskunftsanspruch zu.

§ 4 Eigentum

Von der Firma mit dem Zweck erstellte Vorlagen, Dateien, Ausdrucke und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, Reinzeichnungsdateien und ähnliches), die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Firma. Eine Herausgabe- und Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Wünscht der Kunde die Herausgabe ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Der Firma steht für ihre Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihr ausgebesserten beweglichen Sachen des Kunden zu, wenn sie zum Zwecke der Ausbesserung/ Reparatur in seinen Besitz gelangt sind.

Der Firma steht ebenfalls nach vorheriger Ankündigung und Androhung einer angemessenen Abholfrist das Recht zu die zum Zwecke der Ausbesserung/ Reparatur in seinem Besitz befindliche Sache zu vernichten, bzw. auf Kosten des Kunden zu entsorgen. Eine darüber hinaus bestehende Aufbewahrungspflicht gibt es nicht.

§ 5 Vergütung

1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Die Abrechnung erfolgt je nach Art der Tätigkeit und Einsatz des Produktes gem. einzelvertraglicher Regelung in Form von Stundenhonorar bzw. Pauschalen. Genauere Angaben ergeben sich aus der jeweils einzelvertraglich vereinbarten Vereinbarung sowie aus der dem jeweiligen Vertrag zugehörigen Preisliste über einzelne Pauschalen, Kosten, Anfahrtskosten etc. Für den Fall, dass vertraglich Nichts oder nichts Anderes geregelt ist, werden Zahlungen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Anfallende Fremdkosten sind vom Kunden selbst zu tragen und werden diesem entweder im Voraus von der Firma in Rechnung gestellt oder diese werden direkt über den Drittanbieter dem Kunden in Rechnung gestellt.

2. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung der Leistungen der Firma getroffen und ist die Erbringung der Leistung den Umständen nach nur gegen Entgelt zu erwarten, hat der Kunde die für diese Leistung üblichen Vergütungssätze zu entrichten. Die Vergütung ist mit der Abnahme der Leistung fällig.

3. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Wird die vertraglich geschuldete Leistung in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei der Abnahme des Teils fällig. Die Höhe der Teilvergütung, so wie die Anzahl der einzelnen Teile wird gesondert vertraglich geregelt.
5. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und / oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Firma alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Firma von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

6. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

§ 6 Geheimhaltungspflicht der Firma

Die Firma ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

§ 7 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt der Firma vor Beginn des Auftrages alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Firma sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

2. Kosten, die der Firma, durch die nicht rechtzeitige Überbringung der benötigten Daten und Unterlagen durch den Kunden entstehen, werden von der Firma gesondert in Rechnung gestellt.

§ 8 Haftung

1. Die Firma haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern dies nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der der Firma zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch die Firma erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Firma ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Firma von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Firma auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahme mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Firma beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden zu erfolgen. Erachtet die Firma für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Kunden die Kosten hierfür der Kunde.

4. Die Firma haftet in keinem Fall wegen der in der Werbemaßnahme enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Firma haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

5. Je nach Schadensereignis ist die Haftung der Firma für Schadens- und Aufwendungsersatz insgesamt höchstens bis zu einem Betrag von EUR 3.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall und bis zu einem Betrag von EUR 3.000.000,00 je Versicherungsjahr beschränkt.

6. Für Verträge mit Drittanbietern haftet dieser nach den jeweiligen vertraglichen Grundlagen. Die Firma nimmt hier nur eine beratende und vermittelnde Stellung ein.

§ 9 Kündigung

1. Die jeweiligen Verträge sind innerhalb der laufenden Mindestvertragslaufzeit für beide Seiten nicht ordentlich kündbar. Der einzelne Vertrag regelt diesbezüglich die Einzelheiten. Ebenso werden die Verlängerungsoptionen ebenfalls einzelvertraglich geregelt.

2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

3. Keinen wichtigen Grund in diesem Sinne stellt die geringfügige Preisänderung während der Laufzeit dar. Diese rechtfertigt keine fristlose Kündigung von Seiten des Kunden.

4. Sofern der jeweilige Vertrag / Auftrag keine Mindestvertragslaufzeit vorsieht oder kein dauerhaftes Schuldverhältnis darstellt, so gelten die jeweils einzelvertraglichen Regelungen.

5. Nach Beendigung des Vertrages erhält die Firma die Berechtigung die Backups zu löschen, sowie die Berechtigung keine weiteren Vertragspflichten mehr zu erfüllen. Nähere Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag zwischen der Firma und dem Kunden.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist der Betriebssitz der Firma. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mosbach/ Baden.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Kann eine solche Vertragsanpassung nicht übereinstimmend erfolgen, dann richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

Waldbrunn, 01.05.2020

AGB für den Bereich Webdesign

Info-Bit Software Solutions
Janes Lenz
Waldkatzenbacherstr. 15
69429 Waldbrunn
Tel.: 01805/55 49 47
Telefax: 06274/95 99 791
E-Mail: mail@info-bit.org
Internet: www.info-bit.org

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Info-Bit Software Solutions (Webdesign/ Hosting)

Präambel

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bereich Webdesign/ Hosting der Firma Info-Bit Software Solutions nachfolgend in Kurzform „Firma“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Firma nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

§ 1 Auftragsumfang / Auftragsinhalt

Die Firma erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich Webdesign und Hosting insbesondere Erstellung und laufende Pflege der Website, sowie Werbetexte und Fotos. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Angebot bezeichnete gestalterische Tätigkeit bzw. Beratungstätigkeit und/ oder laufende Dienstleistung, sowie die Vermittlung eines entsprechenden Speicherplatzes bei dem Provider, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Ebenso erbringt die Firma Leistungen in Verbindung mit einem Webhosting Vertrag bei einem Drittanbieter (im Folgenden „Provider“ genannt).

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag zwischen der Firma und dem Kunden grundsätzlich durch schriftliche Vereinbarung zustande. Durch Gegenzeichnung durch den Kunden der schriftlichen Vereinbarung, wird der zugrunde liegende Auftrag bestätigt.

2. Die Angebote der Firma sind freibleibend und unverbindlich.

3. Jede Änderung und /oder Ergänzung des Vertrages und / oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

4. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die gestalterische Freiheit der Firma an.
Die Firma kann sich für ihre Dienste Dritter bedienen und auf deren Unterstützung nach eigenem Ermessen zurückgreifen. Ein Recht auf Leistungserbringung nur durch die Firma selbst steht dem Kunden nicht zu.

 

§ 3 Urheber- / und Nutzungsrechte

1. Die Firma räumt dem Kunden das ausschließliche Recht ein, die vertragsgegenständliche Website innerhalb der vertraglichen Laufzeit zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die gem. §5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschuldeten Vergütung an die Firma entrichtet hat (§158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung, bzw. bei Einstellung der Entrichtung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Firma.
An geeigneten Stellen werden in der Website Hinweise auf die Urheberstellung der Firma aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise, ohne die Zustimmung der Firma zu entfernen.

2. Das eingeräumte Nutzungsrecht darf nicht auf Dritte übertragen werden.

3. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtig, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form-auch in gedruckter Form – zu nutzen.

4. Zur Bilderstellung wird hier ein Equipment zur optimalen Bilderstellung mitgebracht und aufgebaut. Es besteht auch die Möglichkeit Bilder über die Lightbox der Firma zu machen. In diesen Fällen werden die Bilder im Hause der Firma gemacht. Bilderstellung erfolgt von Personen, Räumlichkeiten und Umgebung. Die Bildrechte behält die Firma. Die Nutzungsrechte erhält der Kunde.

5. Die Firma darf den Kunden auf seiner Website und in anderer Form und Weise als Referenzauftraggeber nennen. Die Firma darf ferner die vertragsgegenständliche Website nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.

6. Alle Entwürfe, Grafiken, Skizzen, Softwarelösungen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Firma insbesondere die Ansprüche aus §§ 69 a ff, 87 a ff, 97 ff UrhG zu.

7. Ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Firma dürfen Entwürfe und Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Firma, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe zu verlangen.

8. Die Firma darf ihr entwickeltes Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung können durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Firma und Kunde ausgeschlossen werden.

9. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und / oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im jeweiligen Auftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Firma.

10. Über den Umfang der Nutzung steht der Firma ein Auskunftsanspruch zu.

 

§ 4 Eigentum

Von der Firma mit dem Zweck erstellte Vorlagen, Dateien, Ausdrucke und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, Reinzeichnungsdateien und ähnliches), die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Firma. Eine Herausgabe- und Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Wünscht der Kunde die Herausgabe ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Die Firma ist und bleibt während der gesamten Laufzeit des Vertrages Eigentümer der vertragsgegenständlichen Domain. Diese Domain wird im Rahmen einer einzelvertraglichen Vereinbarung an den Kunden vermietet.

 

§ 5 Vergütung

1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Danach zahlt der Kunde die vereinbarte monatliche Vergütung ab Auftragsbestätigung durch die Firma. Die Laufzeit ergibt sich ebenfalls aus dem zugrundeliegenden Vertrag, sowie die Zahlungsmodalitäten. Für den Fall, dass vertraglich nichts oder nichts anderes geregelt ist, sind die monatlichen Zahlungen monatlich im Voraus spätestens zum dritten Werktag ohne jeden Abzug fällig, die jährlichen Zahlungen, jährlich im Voraus spätestens zum dritten Werktag ohne jeden Abzug fällig. Anfallende nachträgliche Kosten, wie auch Fremdkosten, das heißt solche, die nicht in der monatlichen Zahlung des Kunden an die Firma bereits enthalten sind, sind vom Kunden selbst zu tragen und werden diesem im Voraus von der Firma zusätzlich in Rechnung gestellt.

2. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung der Leistungen der Firma getroffen und ist die Erbringung der Leistung den Umständen nach nur gegen Entgelt zu erwarten, hat der Kunde die für diese Leistung üblichen Vergütungssätze zu entrichten, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und / oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Firma alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Firma von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4. Zahlt der Kunde die vereinbarte monatliche Vergütung nicht und befindet er sich mit der jeweiligen Bezahlung mehr als zwei Monate im Verzug, bzw. zahlt der Kunde die vereinbarte jährliche Vergütung nicht und befindet er sich mit der jeweiligen Bezahlung mehr als acht Tage im Verzug, so wird der gesamte Forderungsbetrag, welcher innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu zahlen ist, auf einmal fällig.

5. Der Kunde erhält ein Webseitenlayout. Dieses hat die Firma nach Aufforderung durch den Kunden maximal zweimal zu ändern, d. h. insgesamt hat der Kunde die Möglichkeit von der Firma drei Designvorlagen zu erhalten. Alle weiteren Designvorschläge sind zusätzlich zu vergüten. Näheres regelt der jeweilige Vertrag mit dem Kunden.

6. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

7. Vereinbarte Stundenvergütungen wird die Firma dem Kunden nach Abschluss eines jeden Monats in Rechnung stellen. Diese Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen nach Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig.

8. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

§ 6 Geheimhaltungspflicht der Firma

Die Firma ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

 

§ 7 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt der Firma vor Beginn des Auftrages alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen, insbesondere Datenschutzerklärung und Impressum unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Firma sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

2. Kosten, die der Firma, durch die nicht rechtzeitige Überbringung der benötigten Daten und Unterlagen durch den Kunden entstehen, werden von der Firma gesondert in Rechnung gestellt.

3. Bevor der jeweilige Auftrag veröffentlicht wird, erhält der Kunde über sein Login die Möglichkeit die Webseite für das Onlinestellen frei zu geben. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt.

4. Stellt der Kunde trotz vertraglicher Vereinbarung der Firma keine textlichen und/ oder bildhaften Inhalte zur Verfügung, bleibt die Website im Wartungsmodus bis die benötigten Inhalte vorgelegt werden. In diesem Modus kann die Website über das Backend vom Kunden eingesehen werden. Externe Personen sehen grundsätzlich über die Domain keine Inhalte, lediglich diese Inhalte, die der Kunde auf der Wartungsseite stehen haben will, z. B. Rufnummer des Kunden oder die Information, dass die Seite demnächst online kommt. Für die Firma gibt es keine Pflicht zur Onlinestellung, allerdings werden die Kosten der Website dennoch weiter berechnet.

 

§ 8 Haftung

1. Die Firma haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern dies nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der der Firma zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch die Firma erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Firma ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Firma von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Firma auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahme mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Firma beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden zu erfolgen. Erachtet die Firma für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Kunden die Kosten hierfür der Kunde.

4. Die Firma haftet in keinem Fall wegen der in der Werbemaßnahme enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Firma haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

5. Je nach Schadensereignis ist die Haftung der Firma für Schadens- und Aufwendungsersatz insgesamt höchstens bis zu einem Betrag von EUR 3.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall und bis zu einem Betrag von EUR 3.000.000,00 je Versicherungsjahr beschränkt.

 

§ 9 Verwertungsgesellschaften

1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema, YouTube, Google etc. abzuführen. Werden diese Gebühren von der Firma verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Firma gegen Nachweis zu erstatten.

2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Rechnung der Firma in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

 

§ 10 Internetdomains

1. Die Firma hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain der Firma vergebenen Subdomains.

2. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er die Firma hiervon unverzüglich unterrichten.

3. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde die Firma hiermit frei.

4. Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliches Verbot, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.

 

§ 11 Abnahme

1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Die Firma ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.

2. Sobald die Firma die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, erhält der Kunde innerhalb von 2 Wochen eine E-Mail eine Funktionsprüfung durchzuführen und die Firma über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich zu unterrichten. Sofern der Kunde der Firma innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel mitteilt, die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt und die Webseite darf online gestellt werden.

3. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird die Firma in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Demnach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

4. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von der Firma mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

 

§ 12 Kündigung

1. Die jeweiligen Verträge sind innerhalb der laufenden Mindestvertragslaufzeit für beide Seiten nicht ordentlich kündbar. Der einzelne Vertrag regelt diesbezüglich die Einzelheiten. Ebenso werden die Verlängerungsoptionen ebenfalls einzelvertraglich geregelt.

2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

3. Keinen wichtigen Grund in diesem Sinne stellt die geringfügige Preisänderung während der Laufzeit dar. Diese rechtfertigt keine fristlose Kündigung von Seiten des Kunden.

4. Die Firma ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn
– Der Kunde sich mit der vereinbarten Vergütung im Verzug befindet (§ 5).
– Der Kunde seine vertraglichen Pflichten nachhaltig verletzt.

5. Sofern der jeweilige Vertrag / Auftrag keine Mindestvertragslaufzeit vorsieht oder kein dauerhaftes Schuldverhältnis darstellt, so gelten die jeweils einzelvertraglichen Regelungen.

6. Nach Beendigung des Vertrages kann die Firma frei bestimmen, ob sie die jeweilige Domain weiterverkauft, löschen lässt oder in den Transit gibt. Näher Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag zwischen der Firma und dem Kunden.

7. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Beendigung des Vertrages sein Zugriff auf den Vertragsgegenstand, auch auf ggf. enthaltene E-Mail-Konten, erlischt und er ohne gesonderte einzelvertragliche Vereinbarung keinen Zugriff auf Daten oder sonstige Inhalte des Vertragsgegenstandes mehr hat.

 

 

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist der Betriebssitz der Firma. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mosbach/ Baden.

3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Kann eine solche Vertragsanpassung nicht übereinstimmend erfolgen, dann richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Ort, Datum: 01.03.2022 Waldbrunn

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